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Malerarbeiten beim Auszug: Was Mieter 2025 wissen sollten!

  • dohrproducts
  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 20 Stunden

Ein junger Mann im Anzug mit nachdenklichem Gesichtsausdruck, berührt mit der Hand sein Kinn und blickt leicht zur Seite, als würde er über eine wichtige Entscheidung nachdenken. Der neutrale Hintergrund lenkt den Fokus vollständig auf seine Mimik
Malerarbeiten beim Auszug? Was ist zu beachten?

Beim Auszug aus einer Mietwohnung stellt sich oft die Frage: Müssen Malerarbeiten durchgeführt werden oder nicht? Gerade in Städten wie Mönchengladbach, wo der Wohnungsmarkt zunehmend dynamischer wird, ist es wichtig, Klarheit über Rechte und Pflichten zu haben. Viele Mieter erleben böse Überraschungen, wenn der Vermieter nach dem Auszug umfangreiche Schönheitsreparaturen fordert. In diesem Beitrag klären wir Sie umfassend auf – rechtlich fundiert, lokal bezogen und praxisnah.



Malerarbeiten beim Auszug - was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind Maßnahmen, die dazu dienen, die Spuren des normalen Wohngebrauchs zu beseitigen. Typischerweise zählen dazu:

  • Streichen von Wänden und Decken

  • Lackieren von Türen und Fenstern (innen)

  • Tapezieren von Wänden

  • Beseitigung kleinerer Schäden wie Bohrlöcher oder Dübel

Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest sind viele der gängigen Klauseln in Mietverträgen jedoch ungültig. Mieter wurden jahrelang verpflichtet, mehr zu renovieren, als rechtlich nötig gewesen wäre. Besonders häufig sind Klauseln betroffen, die starre Fristen oder generelle Verpflichtungen zum Renovieren beinhalten – unabhängig vom Zustand der Wohnung.



Gesetzliche Regelung: § 535 BGB

Im § 535 BGB ist geregelt, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehören auch Schönheitsreparaturen, sofern sie nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurden.

Wichtig: Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich ist. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Klausel steht, kann diese Pflicht auf den Mieter übertragen werden.



Mietvertragliche Klauseln – was ist (un)wirksam?

Viele Mietverträge enthalten sogenannte „Renovierungsklauseln“. Doch nicht jede ist rechtlich haltbar. Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind folgende Regelungen unwirksam:

  • Starre Fristenregelungen (z. B. „alle drei Jahre muss das Wohnzimmer gestrichen werden“)

  • Quotenregelungen, bei denen anteilige Renovierungskosten gefordert werden

  • Klauseln, die Renovierung ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung verlangen

  • Verpflichtung zur Renovierung auch bei unrenoviert übernommener Wohnung

Nur flexible Klauseln, die sich am tatsächlichen Zustand der Wohnung orientieren, sind im Zweifel wirksam.



Unrenoviert übernommene Wohnungen: besondere Rechtslage

Hat der Mieter die Wohnung bei Einzug unrenoviert übernommen, darf der Vermieter beim Auszug keine Malerarbeiten fordern. Dies entschied der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Urteilen. Eine Renovierungspflicht entfällt, wenn dem Mieter die Wohnung nicht in einem renovierten Zustand überlassen wurde und es keinen angemessenen Ausgleich gab.


Das bedeutet konkret: Wenn Sie in Mönchengladbach eine Wohnung übernommen haben, die bereits Gebrauchsspuren aufwies und dafür keinen Mietnachlass erhielten, müssen Sie bei Auszug nicht streichen oder tapezieren.



Was bedeutet das für Mieter in Mönchengladbach?

In Mönchengladbach beobachten wir als lokale Maler immer wieder, dass viele Mieter bei ihrem Auszug überfordert sind. Sie erhalten kurzfristig eine Liste vom Vermieter mit vermeintlichen Pflichten – oft verbunden mit der Drohung, die Kaution einzubehalten.


Unser Tipp: Lassen Sie den Mietvertrag frühzeitig prüfen. Wer genau weiß, was gefordert werden darf und was nicht, kann gezielt entscheiden:

  • Selbst renovieren, wenn es sinnvoll und wirtschaftlich ist

  • Fachbetrieb für Malerarbeiten Mönchengladbach beauftragen

  • Oder eben nichts tun, wenn die Klauseln ungültig sind

Als lokaler Handwerksbetrieb beraten wir unsere Kunden nicht nur bei der Umsetzung, sondern auch bei der Einschätzung des Renovierungsbedarfs – transparent, rechtssicher und effizient.



Tipps für Mieter in Mönchengladbach: Checkliste für den Auszug


1. Mietvertrag prüfen

Lassen Sie die Schönheitsreparatur-Klauseln von einem Profi oder Mieterschutzbund prüfen. Verlassen Sie sich nicht auf Vermutungen.

2. Zustand der Wohnung dokumentieren

Vor dem Auszug sollten Sie den Ist-Zustand fotografisch festhalten – idealerweise mit Zeitstempel und Zeugen.

3. Renovierungsbedarf prüfen lassen

Wir bieten als Fachbetrieb für Malerarbeiten in Mönchengladbach eine kostenfreie Vor-Ort-Besichtigung mit unverbindlicher Einschätzung.

4. Fachgerechte Ausführung beauftragen

Wenn Renovieren nötig ist: Professionelle Ausführung durch Fachhandwerker vermeidet Streitigkeiten bei der Wohnungsübergabe.

5. Frühzeitig planen

Sparen Sie Zeit und Nerven, indem Sie sich frühzeitig um eventuelle Malerarbeiten kümmern. So bleibt genug Luft für den Umzug.


Der gleiche junge Mann im Anzug lächelt breit und ballt triumphierend die Faust, sichtbar erleichtert und zufrieden – als hätte er gerade eine wichtige Antwort oder Lösung erhalten. Die Aufnahme wirkt authentisch und positiv

Malerarbeiten beim Auszug unser Fazit – Rechtzeitig informieren spart Zeit, Geld und Nerven

Malerarbeiten beim Auszug sind ein komplexes Thema – vor allem, weil viele Klauseln rechtlich nicht mehr haltbar sind. Mieter in Mönchengladbach sollten sich daher frühzeitig mit ihrem Mietvertrag beschäftigen und professionellen Rat einholen.

Wer rechtzeitig handelt, schützt sich vor unnötigen Kosten, langen Diskussionen mit dem Vermieter und einem angespannten Auszug.


Wir von Renovierungsguru beraten Sie gern persönlich, individuell und rechtssicher – damit Ihr Auszug sorgenfrei verläuft.




 
 
 

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